Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.06.2014

Allergische Reaktion auf Erfrischungstücher - Schadenersatz?

Im vorliegenden Fall wurde einer Reisenden ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,-- € zugesprochen, weil diese durch das Austeilen von dampfenden Erfrischungstüchern während eines mehrstündigen Fluges eine schwerwiegende allergische Reaktion erlitt. ...