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05.03.2014
Alleinursächlichkeit der Betriebsgefahr für Sachschäden
Der Versicherungsnehmer als Halter eines Kfz ist nicht als Dritter i.S.d. § 115 I VVG anzusehen, wenn ein Schaden an den Sachen des Versicherungsnehmers allein aus der Betriebsgefahr des Kfz resultiert, ohne dass ein Verschulden des Fahrers mitursächlich war. Der ...