Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.03.2014

Alleinursächlichkeit der Betriebsgefahr für Sachschäden

Der Versicherungsnehmer als Halter eines Kfz ist nicht als Dritter i.S.d. § 115 I VVG anzusehen, wenn ein Schaden an den Sachen des Versicherungsnehmers allein aus der Betriebsgefahr des Kfz resultiert, ohne dass ein Verschulden des Fahrers mitursächlich war. Der ...