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01.02.2012
Alkoholsuchtproblematik mitgeteilt - Anordnung einer amtsärztlichen Begutachtung?
Eine Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung ist auch dann gerechtfertigt, wenn kein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr vom Betroffenen geführt wurde, sondern lediglich Mitteilungen der Polizei ...