Artikel
28.05.2013
Alkoholisierter Fahrer und die Kollision mit dem Fliessverkehr
Eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit ist bei der Abwägung nach § 17 I StVG nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt hat, wenn also feststeht, dass ein nüchterner Kraftfahrer in derselben Situation unfallverhütend reagiert hätte. ...