Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.08.2011

Alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit - Versicherung zahlt nichts!

Die Kürzung der Versicherungsleistung um 100% kann berechtigt sein, wenn der Versicherungsnehmer einer Kfz-Vollkaskoversicherung das versicherte Kraftfahrzeug grob fahrlässig im Zustand der durch Alkoholgenuss herbeigeführten absoluten Fahruntüchtigkeit beschädigt hat. ...