Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.05.2015

Alkoholabhängigkeit - Betreuung gegen den Willen des Betroffenen?

Durch die Einrichtung einer Betreuung wird der Betreute in seiner Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG ganz oder teilweise in den vom Gericht bestimmten Angelegenheiten eingeschränkt. An seiner Stelle entscheidet innerhalb des vom Gericht angeordneten Aufgabenkreises der Betreuer. ...