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16.07.2013
Akute Nötigung im Straßenverkehr - Fahrerlaubnis futsch!
Einem Autofahrer kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn dieser nach einer Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr ein angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten zur Feststellung der Fahrtauglichkeit nicht beigebracht hat. Im vorliegenden Fall hatte der Fahrerlaubnisinhaber eine akute Nötigung begangen, ...