Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.02.2015

Akteneinsicht - und die Einsicht in den Messfilm

Dem Verteidiger des Betroffenen ist im Bußgeldverfahren auch Material zugänglich zu machen, das sich nicht in der Akte, sondern bei der Bußgeldbehörde befindet. Einsicht in den vollständigen Messfilm ist dem Verteidiger durch Übersendung einer Kopie des Messfilms zu gewähren. ...