Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
08.09.2014

Aggressiven und bedrohlichen Mietern winkt die Kündigung

Einem Mieter, der durch aggressive und bedrohliche Handlungen über einen langen Zeitraum (hier: über drei Jahre) hinweg den Hausfrieden erheblich stört, kann auch dann fristlos gekündigt werden, wenn das Verhalten einer psychischen Erkrankung geschuldet ist und der Mieter deshalb schuldunfähig ist. ...