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08.09.2014
Aggressiven und bedrohlichen Mietern winkt die Kündigung
Einem Mieter, der durch aggressive und bedrohliche Handlungen über einen langen Zeitraum (hier: über drei Jahre) hinweg den Hausfrieden erheblich stört, kann auch dann fristlos gekündigt werden, wenn das Verhalten einer psychischen Erkrankung geschuldet ist und der Mieter deshalb schuldunfähig ist. ...