Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2011

Aggressive Kinder müssen nicht mit auf Klassenfahrt genommen werden!

Kinder, die sich durch aggressives Fehlverhalten gegenüber Mitschülern bemerkbar gemacht haben, können von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Solche Ordnungsmaßnahmen sind bei Beeinträchtigungen der Unterrichts- oder Erziehungsarbeit und Gefährdung ...