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02.06.2014
Adoption ist nach Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr aufhebbar
Das zu einem Minderjährigen begründete Annahmeverhältnis ist nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes auch bei schwersten Verfehlungen eines Beteiligten (hier: sexueller Missbrauch der Adoptivtochter durch den Adoptivvater) nicht mehr aufhebbar. ...