Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.06.2014

Adoption ist nach Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr aufhebbar

Das zu einem Minderjährigen begründete Annahmeverhältnis ist nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes auch bei schwersten Verfehlungen eines Beteiligten (hier: sexueller Missbrauch der Adoptivtochter durch den Adoptivvater) nicht mehr aufhebbar. ...