Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.04.2014

Abzug von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vier Jahre alten Kindern

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass zusammenlebende Ehegatten mit drei unter vier Jahre alten Kindern ihre Kinderbetreuungskosten nur nach Maßgabe der im Einkommensteuergesetz (EStG) normierten Vorschriften zum Abzug bringen können. Denn ein weitergehender Abzug ist aus ...