Artikel
11.11.2013
Abweichen vom Regelfahrverbot bei einer Alkoholfahrt
Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, den Verzicht auf ein uneingeschränktes Fahrverbot. ...