Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.11.2013

Abweichen vom Regelfahrverbot bei einer Alkoholfahrt

Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, den Verzicht auf ein uneingeschränktes Fahrverbot. ...