Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2016

Abwasserleitungen und Abwasserrohre

Grundsätzlich verhält es sich so, dass Abwasserrohre und Abwasserleitungen zur Mietsache gehören. Damit ist es Sache des Vermieters, dafür zu sorgen, dass diese sich in einem vertragsgemäßen (also funktionsfähigen) Zustand befinden und dies auch so bleibt. Eine Verpflichtung des ...