Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.03.2014

Absurde politische Äußerungen - Fahreignungszweifel?

Allein aus politischen Äußerungen des Betroffenen gegenüber Behörden können sich grundsätzlich keine Bedenken gegen seine körperliche oder geistige Fahreignung im Sinne des § 11 Abs. 2 FeV ergeben. Dies gilt auch dann, ...