Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.09.2014

Absturz wegen fehlender Sicherung bei Dacharbeiten - Vorgesetzter haftet!

Werden Arbeitnehmer vorübergehend einem anderen Unternehmen zur Durchführung von Montagearbeiten auf einer Baustelle überlassen, hat der dortige Vorgesetzte die Pflicht, keine Tätigkeiten zuzuweisen, bei denen mangels berufsgenossenschaftlich vorgeschriebener Schutzmaßnahmen die Gefahr von Gesundheitsschäden ...