Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.01.2014

Abstandsverstoß bei weniger als 120 m Strecke

Für einen vorwerfbaren Abstandsverstoß ist eine Abstandsunterschreitung auf einer Strecke von nur 110 bis 120 m nicht ausreichend. Hinsichtlich der Dauer ist üblicherweise ...