Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

Abstürzende Äste - Stadt haftet nicht für Fahrzeugschäden!

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug auf einer schmalen unbefestigten Straße, die an einem der Stadt gehörenden Grundstück vorbeiführt, seitlich geparkt. An dieser Stelle wurde das Fahrzeug dann später von einem herabstürzenden Ast beschädigt, wobei der Baum ...