Artikel
20.10.2014
Absolute Fahruntauglichkeit eines Kutschers
Im vorliegenden Fall war ein Pferdekutscher mit 1,98 Promille auf einer öffentlichen Straße aufgegriffen worden. Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille ist von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen. Ein höherer Grenzwert ist abzulehnen, weil das von einer Kutsche im Straßenverkehr ausgehende ...