Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.03.2015

Absicherung der Unfallstelle und Auffahrunfall

Ein Verstoß gegen § 15 StVO wegen unterbliebener Absicherung einer Unfallstelle liegt dann nicht vor, wenn eine Absicherung durch Warnzeichen deshalb entbehrlich ist, weil das Fahrzeug rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden konnte. Zeichen 295 zu Anlage 2 der StVO (durchgezogene Linie) ...