Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.01.2017

Absehen von der Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren

Gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 und 2 FamFG hat das Gericht den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen. Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen besteht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG ...