Artikel
26.01.2017
Absehen von Fahrerlaubnisentziehung durch Strafgericht
§ 3 Abs.4 StVG beruht auf der bewussten Entscheidung des Gesetzgebers, zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen von Fahrerlaubnisbehörden und Strafgerichten Letzteren den Vorrang einzuräumen, sofern sie ausdrücklich Feststellungen ...