Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.05.2015

Abschleppmaßnahme (Sicherstellung) zur Eigentumssicherung

Bei einer Abschleppmaßnahme (Sicherstellung) zur Eigentumssicherung ist schon unter Berücksichtigung des Zwecks der Maßnahme und des in Art. 2 Abs. 2 PAG zum Ausdruck kommenden Subsidiaritätsgrundsatzes in der Regel eine vorhergehende Benachrichtigung des Kfz-Halters ...