Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.02.2015

Abschleppkosten nach Unfall - wer zahlt?

Die Kosten, die einem Geschädigten aus einem Verkehrsunfall durch das Abschleppen des Fahrzeugs entstanden sind, gehören grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden nach § 249 BGB infolge eines Unfalls. Im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB ist einzig der erforderliche Geldbetrag zu ...