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20.02.2015
Abschleppkosten nach Unfall - wer zahlt?
Die Kosten, die einem Geschädigten aus einem Verkehrsunfall durch das Abschleppen des Fahrzeugs entstanden sind, gehören grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden nach § 249 BGB infolge eines Unfalls. Im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB ist einzig der erforderliche Geldbetrag zu ...