Artikel
07.08.2017
Abschleppen im verkehrsberuhigten Raum
Die Geltendmachung der für den Abschleppdienst verauslagten Kosten findet ihre Rechtsgrundlage in den §§ 46 Abs. 1 Satz 2, 90 SPolG. Nach diesen Vorschriften kann für die Kosten einer polizeilich verfügten Ersatzvornahme, wie sie ...