Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
28.06.2012

Abschleppen über 610 km - wer zahlt?

Im zu entscheidenden Fall war es zu einem Unfall gekommen. Der Geschädigte lies sein Fahrzeug dann zu seinem Wohnort abschleppen (610 km entfernt), statt es am Unfallort reparieren zu lassen. Anschließend forderte er die Abschleppkosten vom Schädiger. ...