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03.06.2013
Abrechnung auf Neuwagenbasis nur bei erheblicher Beschädigung
Nur wenn tatsächlich eine erhebliche Beschädigung des fabrikneuen Fahrzeugs vorliegt, kann eine Abrechnung auf Neuwagenbasis erfolgen. Die Abrechnung auf Neuwagenbasis ist nicht schon dann zulässig, wenn der Geschädigte bei einem Weiterverkauf unter ...