Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.06.2013

Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger befasst, die für Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln ausnahmslos eine lediglich einjährige Verjährungsfrist vorsah. ...