Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.06.2014

Abgrenzung von Vorschaden und neuem Unfallschaden

Die Abgrenzung von Vorschaden zum geltend gemachte Unfallschaden ist vom Geschädigten konkret unter Beweis zu stellen. Dies kann beispielsweise durch den Nachweis einer fachgerechten Reparatur erfolgen. Ist der Nachweis der Reparatur nicht möglich, weil entsprechende Informationen ...