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02.12.2013
Abflugverspätung und die Ausgleichszahlung
Eine Abflugverspätung ist für einen Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung nicht maßgeblich, es kommt auf die Ankunftsverspätung an. Nur wenn diese drei oder mehr Stunden über dem angesetzten Ankunftszeitpunkt am Endziel erfolgt, kommt eine Ausgleichszahlung in Frage. Eine ...