Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.12.2013

Abflugverspätung und die Ausgleichszahlung

Eine Abflugverspätung ist für einen Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung nicht maßgeblich, es kommt auf die Ankunftsverspätung an. Nur wenn diese drei oder mehr Stunden über dem angesetzten Ankunftszeitpunkt am Endziel erfolgt, kommt eine Ausgleichszahlung in Frage. Eine ...