Artikel
13.04.2016
Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip zulässig
Der Kläger war als Gruppenleiter im Bereich IT bei der Beklagten tätig. Zum Personalabbau von 1.600 der rund 9.100 Vollzeitarbeitsplätze gab es ein sog. Offenes Abfindungsprogramm. In diesem hieß es u.a: c. Es wird eine externe ...