Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.03.2015

Abberufung eines Geschäftsführers und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

Für Geschäftsführerklagen können die Arbeitsgerichte zuständig sein. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Buchst. b ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis und über ...