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02.03.2015
Abberufung eines Geschäftsführers und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
Für Geschäftsführerklagen können die Arbeitsgerichte zuständig sein. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Buchst. b ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis und über ...