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01.10.2013
Abänderung des Versorgungsausgleichs und die Tatsachenermittlung
Die Abänderung des Versorgungsausgleichs ist auch dann zulässig, wenn sich bei allen Rechten der berufsständischem, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge der vor der Umrechnung ermittelte Wert des Ehezeitanteils wesentlich von dem dynamisierten und aktualisierten Wert ...