Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Abänderung des Versorgungsausgleichs und die Tatsachenermittlung

Die Abänderung des Versorgungsausgleichs ist auch dann zulässig, wenn sich bei allen Rechten der berufsständischem, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge der vor der Umrechnung ermittelte Wert des Ehezeitanteils wesentlich von dem dynamisierten und aktualisierten Wert ...