Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2014

AGG-Entschädigung und die versteckten Hinweise auf Schwerbehinderung

Ein Entschädigungsanspruch nach den §§ 81 Abs. 2 SGB IX, 15 Abs. 2 AGG setzt voraus, dass ein behinderter Bewerber wegen seiner Behinderung benachteiligt wird. Ein Nachteil liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits in der Versagung einer Chance bei der ...