Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.06.2013

80% Minderung bei Rattenbefall!

Rattenbefall in einer Mietwohnung und die einhergehenden Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung berechtigen den betroffenen Mieter zu einer Minderung um 80%, da die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung hierdurch erheblich beeinträchtigt ist. ...