Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2011

70% billiger - darauf kann nicht bestanden werden!

Ein Urlauber kann sich nicht auf einen geschlossenen Vertrag berufen, wenn das Missverhältnis zwischen Preis und angebotener Leistung so groß ist, dass es ohne weiteres erkennbar ist. Daran ändert sich auch dann nichts, ...