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14.08.2012
45% zu schnell - Vorsatz!
Es ist von Vorsatz auszugehen, wenn eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorliegt. Dies ist bei einer Überschreitung von 45% (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h, Überschreitung um 56 km/h) ...