Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.08.2012

45% zu schnell - Vorsatz!

Es ist von Vorsatz auszugehen, wenn eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorliegt. Dies ist bei einer Überschreitung von 45% (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h, Überschreitung um 56 km/h) ...