Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2014

37 km entfernte Werkstatt ist nicht mühelos erreichbar!

Sofern sich eine Werkstatt mehr als 30 km vom Wohnort des Geschädigten (vorliegend: 37 km) entfernt befindet, ist diese nicht mühelos und ohne weiteres zugänglich. Daher kann der Schädiger dem Geschädigten für eine Reparatur ...