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01.07.2014
37 km entfernte Werkstatt ist nicht mühelos erreichbar!
Sofern sich eine Werkstatt mehr als 30 km vom Wohnort des Geschädigten (vorliegend: 37 km) entfernt befindet, ist diese nicht mühelos und ohne weiteres zugänglich. Daher kann der Schädiger dem Geschädigten für eine Reparatur ...