Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2012

37 Jahre nach Führerscheinentzug muss die Fahrprüfung erneut abgelegt werden

Zum Nachweis der geforderten theoretischen und praktischen Befähigung im Sinne des § 2 Abs. 5 StVG zum Führen eines Kraftfahrzeuges - hier Klasse A - findet der im Rahmen des Ersterteilungsverfahrens für die Klasse 1 vorgelegte Befähigungsnachweis ...