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02.12.2013
221 Tage Nutzungsausfall?
Voraussetzung für die Geltendmachung eines Nutzungsausfallschadens ist, dass der Geschädigte das Fahrzeug auch genutzt hätte, dass also ein Nutzungswille vorlag. In der Regel ist bei dem Besitzer eines Kraftfahrzeugs von einem Nutzungswillen auszugehen. ...