Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.12.2016

2,33 Promille - trotzdem keine Fahrerlaubnisentziehung

Ist es zu einer Alkoholfahrt mit einem BAK von 2,33 Promille gekommen, so kann trotz der Einschlägigkeit des § 69 II Nr.1 StGB von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden, wenn es bei dieser Straßenverkehrsgefährdung um die einzige strafrechtliche ...