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07.12.2016
2,33 Promille - trotzdem keine Fahrerlaubnisentziehung
Ist es zu einer Alkoholfahrt mit einem BAK von 2,33 Promille gekommen, so kann trotz der Einschlägigkeit des § 69 II Nr.1 StGB von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden, wenn es bei dieser Straßenverkehrsgefährdung um die einzige strafrechtliche ...