Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.07.2013

130%-Grenze auch bei Verwendung gebrauchter Ersatzteile?

Reparaturkosten können bis zur 130%-Grenze des Wiederbeschaffungswerts ersetzt werden, wenn zur Reparatur gebrauchte Ersatzteile eingesetzt werden. Dem steht nicht entgegen, dass der vorgerichtliche Gutachter die Reparaturkosten von vornherein ...