Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.01.2013

10% mehr Kraftstoffverbrauch gegenüber der Herstellerangabe - Rücktritt!

Sofern der tatsächliche Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens die Herstellerangaben um durchschnittlich 10% (vorliegend: 13,2%) überschreitet, liegt ein Sachmangel vor, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt. ...