Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.03.2012

1,50 m lange Eiszapfen am Hausdach

Musste die Feuerwehr ausrücken und 1,50 m lange Eiszapfen vom Hausdach abschlagen, um Gefahren für Passanten abzuwehren, so muss der Eigentümer die Kosten für den Einsatz tragen. Vorliegend hatten Passanten die Feuerwehr darüber informiert, dass von einem ...