Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.11.2011

„Weißen“ kann die Schönheitsreparaturklausel kippen

orliegend wurde eine Formularklausel im Mietvertrag verwendet, nach der Wände zu weißen seien: „Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie sämtlicher Holzteile, ...