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25.11.2011
„Weißen“ kann die Schönheitsreparaturklausel kippen
orliegend wurde eine Formularklausel im Mietvertrag verwendet, nach der Wände zu weißen seien: „Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie sämtlicher Holzteile, ...