Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2012

“Aussteuer” wird auf den Pflichtteilsanspruch angerechnet!

Ein Pflichtteilsberechtigter muss sich eine vom Erblasser zu Lebzeiten erhaltene größere Geldzuwendung und eine Bürgschaftsübernahme auf den Pflichtteil anrechnen lassen, wenn diese als Ausstattungen i.S.d. § 1624 BGB ...