Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2016

Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter

In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die - auch formularmäßige - Vereinbarung, dass dieser 'die Betriebskosten' zu tragen hat. Auch ohne Beifügung des Betriebskostenkatalogs oder ...