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02.05.2016
Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter
In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die - auch formularmäßige - Vereinbarung, dass dieser 'die Betriebskosten' zu tragen hat. Auch ohne Beifügung des Betriebskostenkatalogs oder ...