Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2016

Überstundenvergütung

Arbeitet ein Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus, so handelt es sich i.d.R. um Überstunden. Eine gesetzliche Regelung ob und wie diese Arbeitszeit zu vergüten ist, existiert nicht. Nur bei Berufsausbildungsverhältnissen sind Überstunden besonders zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen (§ 17 Abs. 3 BBiG). ...