Artikel
01.04.2014
Überstundenvergütung nur bei Kenntnis des Arbeitgebers!
Ein Arbeitnehmer, der über die vertragliche vereinbarte Arbeitszeit hinaus Überstunden leistet, kann hierfür nur dann eine Vergütung verlangen, wenn der Arbeitgeber von der Mehrarbeit Kenntnis hat. Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht von den Überstunden in Kenntnis setzt ...