Artikel
18.07.2013
Überquerung der Fahrbahnen durch einen Fußgänger
Lässt ein Fußgänger bei der Überquerung einer Fahrbahn nicht besondere Vorsicht walten, so haftet der Fußgänger im Falle eines hierdurch resultierenden Unfalls alleine für den Schaden. Fußgänger müssen vor dem Betreten und beim Überschreiten der Fahrbahn besondere Vorsicht walten lassen sowie auf den ...