Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.07.2013

Überquerung der Fahrbahnen durch einen Fußgänger

Lässt ein Fußgänger bei der Überquerung einer Fahrbahn nicht besondere Vorsicht walten, so haftet der Fußgänger im Falle eines hierdurch resultierenden Unfalls alleine für den Schaden. Fußgänger müssen vor dem Betreten und beim Überschreiten der Fahrbahn besondere Vorsicht walten lassen sowie auf den ...